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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Global Knowledge Germany Training GmbH
Global Knowledge
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden âllgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Trainingsleistungen, insbesondere Trainingskurse, Seminare und andere Veranstaltungen mit Schulungsinhalten, von Global Knowledge Germany Training GmbH mit Sitz in Hamburg („Global Knowledge“). Abweichende
oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Global Knowledge nicht ausdrücklich widerspricht. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen der Mitarbeiter oder Vertreter von Global Knowledge bedürfen zur Rechtswirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung.
Anmeldung – Vertragsschluss
(1) Trainingsangebote von Global Knowledge sind stets freibleibend und unverbindlich.
(2) Anmeldungen zu Trainings können telefonisch, schriftlich, per Telefax oder in elektronischer Form (z. B. per E-Mail) erfolgen.
(3) Der Trainingsvertrag ist abgeschlossen, wenn Global Knowledge die Annahme der
Anmeldung innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Eingang der Anmeldung schriftlich,
per Telefax oder in elektronischer Form (per E-Mail) bestätigt. Die Anmeldungen
werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei Global Knowledge berücksichtigt. Der
Kunde hat diese Bestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und
gegebenenfalls zu widersprechen.
Trainingsgebühren
(1) Trainingsleistungen erfolgen auf der Grundlage der jeweils zum Zeitpunkt der
Anmeldung zum Training gültigen Preisliste bzw. eines im Einzelfall schriftlich, per
Telefax bzw. in elektronischer Form (per E-Mail) abgegebenen Angebots.
(2) Die Trainingsgebühren verstehen sich pro Trainingsteilnehmer zuzüglich der am Tage
der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Auch bei nur zeitoder
teilweiser Teilnahme ist die gesamte Trainingsgebühr pro Trainingsteilnehmer
zu entrichten.
(3) Die Trainingsgebühren schließen die von Global Knowledge zur Verfügung gestellten
Trainingsunterlagen und die trainingsbedingte Nutzung der technischen Einrichtungen
und Systeme der Global Knowledge Trainingszentren mit ein. In den Trainingsgebühren
sind bei Trainings in den Global Knowledge eigenen Trainingszentren
außerdem die von Global Knowledge zur Verfügung gestellten Pausenerfrischungen
sowie – bei ganztägigen Trainings – ein Mittagessen für jeden Trainingsteilnehmer enthalten.
Andere Kosten, insbesondere Fahrt-, sonstige Verpflegungs- und Übernachtungskosten,
sind vom Kunden zu tragen.
Zahlungsbedingungen
(1) Die Rechnungslegung erfolgt 14 Tage vor Trainingsbeginn.
(2) Soweit nicht im Einzelnen etwas anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort fällig
und ohne Abzug spätestens eine Woche vor Trainingsbeginn zu überweisen.
(3) Bei Überschreiten der Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
Falls der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät, kann Global Knowledge Zinsen in
Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz berechnen.
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen
ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
(5) Eine Verrechnung des geschuldeten Rechnungsbetrages mit einem bestehenden
Trainingsguthaben, mit Trainingseinheiten oder einem Trainingspaket des Kunden ist
nur zulässig, wenn der Kunde Global Knowledge den Wunsch auf Verrechnung
schriftlich, per Telefax oder in elektronischer Form (per E-Mail) mitteilt und Global
Knowledge der Verrechnung schriftlich, per Telefax oder in elektronischer Form
(per E-Mail) zugestimmt hat.
(6) Global Knowledge ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden,
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten
und Zinsen durch Verzug entstanden, ist Global Knowledge berechtigt, die Zahlung
zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen
anzurechnen.
Teilnahmebedingungen
(1) Die fristgerechte Begleichung der Rechnung vor Trainingsbeginn ist Bedingung für die
Teilnahme am Training. Bei nicht fristgerechter Begleichung der Rechnung kann der
angemeldete Trainingsteilnehmer von der Teilnahme am Training ausgeschlossen werden.
Ansprüche wegen dieses Ausschlusses stehen dem Kunden nicht zu. Die Trainingsgebühr
verfällt.
(2) Legt der Kunde Trainingsmethode und/oder Trainingstermin bei der Anmeldung nicht
fest, wird für ihn ein Trainingsguthaben eingerichtet, das innerhalb von 12 Monaten
ab Eingang der Anmeldung in Anspruch zu nehmen ist.
(3) Wird ein Training vereinbarungsgemäß in den Geschäftsräumen des Kunden durchgeführt,
muss der Kunde rechtzeitig für eine geeignete Umgebung sorgen. Ist diese nicht
gegeben und können aus diesem Grund Trainingsleistungen nicht ausgeführt werden,
trägt der Kunde hierfür die Verantwortung; eine Haftung von Global Knowledge
ist insoweit ausgeschlossen. Der Kunde wird Global Knowledge bei der Ausführung
der vereinbarten Trainingsleistung nach besten Kräften unentgeltlich unterstützen
und unaufgefordert alle Informationen und Unterlagen mitteilen, die hierfür von Bedeutung
sind. Der Kunde hat für eine angemessene Verpflegung der Trainingsteilnehmer
und Referenten zu sorgen. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflicht, ist Global
Knowledge zur Leistung nicht verpflichtet. Ziffer 7.1 Satz 1 Alternative 1 gilt nicht.
Leistungsstörungen
(1) Bei Ausfall eines Trainings aus Gründen, die in der Person des Referenten liegen, aufgrund
höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung des Trainings durch einen Ersatzreferenten. Das ausgefallene
Training wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Ersatz von Kosten,
Aufwendungen, Schäden oder anderen wirtschaftlichen Nachteilen, die dem Kunden
im Zusammenhang mit dem Ausfall von Trainings entstehen, kann nicht verlangt
werden.
Rücktritt – Umbuchung
(1) Global Knowledge hat das Recht, bis 14 Tage vor Trainingsbeginn von einem
Trainingsvertrag zurückzutreten, wenn eine wirtschaftliche Durchführung der Veranstaltung
nicht möglich ist oder wenn ein oder mehrere Referent(en) an der Teilnahme am
Training verhindert ist/sind und Ersatz nicht zur Verfügung steht. Der Rücktritt kann schriftlich,
per Telefax oder in elektronischer Form (per E-Mail) erfolgen. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt
entsprechend.
(2) Der Kunde hat das Recht, bis zum Beginn der ersten Trainingsveranstaltung vom
Trainingsvertrag ohne Grund zurückzutreten. Der Rücktritt kann schriftlich, per
Telefax oder in elektronischer Form (per E-Mail) erfolgen.
Erfolgt der Rücktritt mindestens 14 Tage vor Trainingsbeginn, so ist keine Trainingsgebühr
zu zahlen. Erfolgt er weniger als 14, aber mindestens 7 Kalendertage vor Trainingsbeginn,
so werden 50% der Trainingsgebühr zur Zahlung fällig. Erfolgt er weniger
als 7 Kalendertage vor Trainingsbeginn, so werden 100% der Trainingsgebühr zur
Zahlung fällig. In dem gleichen Umfang erlöschen die entsprechenden Einheiten eines Trainingsguthabens.
(3) Für speziell für den Kunden erstellte Kurse, so genannte Customized-Kurse, gilt Ziffer 7.2
mit folgendem Zusatz: 30 % der Trainingsgebühr werden fällig, wenn der Rücktritt
oder die Terminverschiebung mehr als 14 Tage, aber weniger als 21 Tage vor Trainingsbeginn
erfolgt.
(4) Maßgeblicher Zeitpunkt für den Rücktritt bzw. die Umbuchung ist der Zugang der
jeweiligen Rücktritts- bzw. Umbuchungserklärung bei Global Knowledge.
(5) Nimmt ein Trainingsteilnehmer an einem Training nicht teil, ohne dass der Kunde vom
Vertrage zurückgetreten wäre oder das Training umgebucht hätte, so hat der Kunde
die volle Trainingsgebühr zu zahlen. Der Kunde hat das Recht, einen Ersatzteilnehmer
zu benennen, sofern dieser die Voraussetzungen zur Teilnahme am Training erfüllt. Dies
bedarf einer gesonderten Anmeldung des Ersatzteilnehmers. Ist die Verhinderung an
der Teilnahme krankheitsbedingt und weist der Kunde dies durch Vorlage eines entsprechenden
ärztlichen Attestes für den Trainingsteilnehmer nach, so hat der Kunde
das Recht zur kostenfreien Umbuchung auf ein Training mit derselben Kursnummer
zu einem neuen verfügbaren Termin.
Trainingsunterlagen
(1) Trainingsunterlagen, Trainingsinhalte sowie andere von Global Knowledge zur Verfügung
gestellte Dokumente (nachfolgend „Trainingsunterlagen“ genannt) sind urheberrechtlich geschützt. Sie stehen ausschließlich dem Teilnehmer zur Verfügung und gehen in dessen Eigentum über. Global Knowledge behält sich alle Rechte an den Trainingsunterlagen vor.
(2) Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Global Knowledge ist die vollständige oder auszugsweise Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Weitergabe an Dritte, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe von Trainingsunterlagen in jedweder Form (Fotokopie, Mikrofilm, unter Verwendung elektronischer Systeme oder anderer Verfahren) und zu jedwedem Zweck, insbesondere zum Zwecke eigener Unterrichtsgestaltung,
unzulässig.
Haftungsbeschränkung
(1) Soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weiter gehende
Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
Global Knowledge haftet nicht für Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden
sind, insbesondere haftet Global Knowledge nicht für den Verlust von Daten,
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
(2) Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht:
– wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Global Knowledge beruht oder Global Knowledge vertragswesentliche Pflichten leicht fahrlässig verletzt.
– wenn Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder von Global Knowledge zu vertretender Unmöglichkeit geltend gemacht werden.
– bei von Global Knowledge eingeräumten Garantien.
– Für Körperschäden, die auf einer Pflichtverletzung beruhen und die von Global Knowledge, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind.
(3) Die Haftung entsprechend Ziffer 9.2 Satz 1 ist bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung
oder bei leicht fahrlässiger Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten in jedem Fall
auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
(4) Ist die Haftung von Global Knowledge ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für
die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
(5) In jedem Fall ist die Ersatzpflicht bei von Global Knowledge zu vertretenden Sachschäden
begrenzt auf die Deckungssumme der von Global Knowledge abgeschlossenen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung. Global Knowledge teilt die entsprechende Deckungssumme dem Kunden auf Anfrage im Einzelfall mit.
(6) Global Knowledge haftet nicht für den Verlust von Daten oder ihre Wiederbeschaffung,
wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung im Bereich des Kunden nicht eingetreten wäre. Eine ordnungsgemäße Datensicherung setzt voraus, dass der Kunde seine Daten täglich dem Stand der Technik entsprechend sichert, insbesondere
Sicherungskopien in maschinenlesbarer Form anfertigt, damit diese Daten mit vertretbarem
Aufwand wieder hergestellt werden können. Die Haftung für einen Datenverlust ist jedenfalls auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung
eingetreten wäre.
(7) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in den Fällen von Ziffer 9.2 spätestens
nach 2 Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Kunde Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach 3 Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an.
Exportbestimmungen
(1) Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten, einschließlich Software, Trainingsinhalten und Trainingsunterlagen, ist er verpflichtet, US-amerikanische, europäische und internationale Ausfuhrbestimmungen einzuhalten. Ohne vorherige behördliche Genehmigung ist
es dem Kunden nicht erlaubt, Vertragsprodukte direkt oder indirekt in Länder, die einem US-Embargo unterliegen, oder an natürliche oder juristische Personen dieser Länder sowie an natürliche oder juristische Personen, die auf US-amerikanischen, europäischen oder nationalen Verbotslisten (z. B.: „Entity List“, „Denied Persons List“, „Specifically Designated Nationals and
Blocked Persons“) stehen, zu liefern. Ferner ist es untersagt, Vertragsprodukte an natürliche oder juristische Personen zu liefern, die in irgendeiner Verbindung mit der Unterstützung, Entwicklung, Produktion oder Verwendung von chemischen, biologischen oder nuklearen Massenvernichtungswaffen stehen.
Datenschutz
(1) Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Global Knowledge Unternehmensgruppe mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die Global Knowledge im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt
geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Der Kunde ist ferner damit einverstanden, dass Global Knowledge die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von Global Knowledge auch innerhalb der
Global Knowledge Unternehmensgruppe verwendet.
(2) Global Knowledge behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei
Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit
des Kunden einzuholen und ihnen Daten beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung, z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Global Knowledge erforderlich
ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird Global Knowledge die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.
Schlussbestimmungen
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg, wenn der Kunde Kaufmann ist. Global Knowledge ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
Download der AGB
Stand: Januar 2007
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